Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltung der Bedingungen
Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlichen Sondervermögen.
Die Leistungen und Angebote der D.P. Service Gebäudereinigung erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Vertragsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Betriebes, die von uns nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt werden, sind für uns unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
Soweit individuelle Vereinbarungen getroffen wurden, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur ergänzend. Im Falle des Widerspruchs zwischen individuellen vertraglichen Vereinbarungen und den Allgemein Geschäftsbedingungen haben die individuelle Vereinbarungen Vorrang. Für zukünftige, weitere Vertragsabschlüsse oder laufenden Vertragsbeziehungen gelten die nachstehenden Allgemein Geschäftsbedingungen fort, auch ohne weitere ausdrückliche Bezugnahme.
§ 2 Art und Umfang der Leistung
Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und der D.P. Service Gebäudereinigung sind verbindlich, wenn der Auftraggeber ein Angebot/einen Auftrag unterzeichnet, der diese Bedingungen enthält. Das selbe gilt, wenn der Auftraggeber die schriftliche Auftragsbestätigungen vor Beginn der Arbeiten enthalten hat.
Durch diesen Vertrag überträgt der Auftraggeber der D.P. Service Gebäudereinigung die Reinigung der aufgeführten Flächen bzw. die Durchführung der aufgeführten Arbeiten im Bereich der Dienstleistungen.
D.P. Service Gebäudereinigung verpflichtet sich, die vertraglich zu erbringende Leistung sach- und fachgerecht unter Berücksichtigung der geltenden berufsgenossenschaftlichen und ordnungsrechtlichen Vorschriften/Regeln auszuführen.
Die Reinigungsarbeiten werden grundsätzlich an normalen Arbeitstagen durchgeführt. Abweichungen hiervon bedürfen besonderer schriftlicher Vereinbarungen von den hierzu autorisierten Personen.
Nach Beendigung der Reinigungsarbeiten außerhalb der Geschäftszeiten schließt die D.P. Service Gebäudereinigung Fenster und Türen ab und schaltet die Beleuchtungen aus.
D.P. Service Gebäudereinigung stellt die erforderlichen Arbeitskräfte. Es wird nur fachlich geeignetes und zuverlässiges Personal eingesetzt. Personen, die D.P. Service Gebäudereinigung nicht mit der Leistung bzw. Aufsicht beauftragt hat, dürfen den Leistungsbereich des Auftraggebers nicht betreten. Den mit der Ausführung der Leistung bzw. der Aufsicht beauftragten Personen ist es untersagt, Einsicht in Schriftstücke, Akten oder sonstige Unterlagen des Auftraggebers zu nehmen. Für angepasste Arbeitskleidung sorgt D.P. Service Gebäudereinigung.
Soweit Ablagen- oder Möbelreinigung mit Leistungsumfang vereinbart ist, werden nur geräumte und freu zugänglichen Flächen bis zu einer Höhe von 1,60m (waagerechte Fläche) bzw. 2,20 m (senkrechte Fläche) gereinigt. Soweit die Parteien die Reinigung von Fensterflächen vereinbart haben, so ist der Auftraggeber verpflichtet, die Fenster unverstellt durch Blumen oder anderes zugänglich bereitzuhalten. Müssen von der D.P. Service Gebäudereinigung Auf- oder Abräumarbeiten von Fensterbänken, Möbeln oder Ablagen ausgeführt werden, so ist das Unternehmen berechtigt, diese Leistungen zum aktuellen Stundenverrechungssatz separat in Rechnung zu stellen.
§ 3 Pflichten des Auftraggebers
Vor der Tätigkeitsaufnahme sind die Mitarbeiter der D.P. Service Gebäudereinigung bei Bedarf in die räumlichen Gegebenheiten einzuweisen. Der Auftraggeber hat insbesondere für ausreichende Zugänglichkeit der zu reinigenden Räume und Flächen Sorge zu tragen.
Es obliegt dem Auftraggeber die Mitarbeiter auf nicht erkennbare, eventuelle Schadensrisiken bei Durchführung der vertraglichen Leistung hinzuweisen. Unterlässt der Auftraggeber den entsprechenden Hinweis, kann er wegen einer insoweit eingetretenen Beschädigung Schadenersatzansprüche nicht geltend machen.
Der Auftraggeber ist weiterhin verpflichtet, den Mitarbeiter ohne Berechnung Wasser und Strom für den Betrieb der einzusetzenden Maschinen in dem für die Durchführung der Leistung erforderlichen Umfang zu Verfügung zu stellen.
§ 4 Abnahme/Gewährleistung/Haftung
Die Werkleistungen der D.P. Service Gebäudereinigung gelten bei wiederkehrenden Leistungen als auftragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich – spätestens bei Ingebrauchnahme – schriftlich begründete Einwendungen erhebt. Zeit, Ort, Art und Umfang des Mangels müssen dabei genau beschrieben werden.
Bei einmaligen Werkleistungen (z.B. Bauendreinigung) erfolgt die Abnahme – ggf. auch abschnittsweise – spätestens drei Tage nach schriftlicher Meldung der Fertigstellung durch die D.P. Service Gebäudereinigung.
Kommt der Auftraggeber der Aufforderung zur Abnahme nicht nach, gilt das Werk als abgenommen. Bei Nichtwahrnehmung eines Abnahmetermins durch die D.P. Service Gebäudereinigung gilt das Werk als nicht abgenommen.
Werden vom Auftraggeber an der vertraglich festgelegten Leistung berechtigterweise Mängel beanstandet, so ist die D.P. Service Gebäudereinigung zur Nachbesserung verpflichtet. Für Mängel und Schäden, die darauf zurückführen sind, dass der Auftraggeber wichtige Informationen über Art und Beschaffenheit der zu reinigenden Flächen und Gegenstände nicht an die D.P. Service Gebäudereinigung weitergegeben hat, wird keine Gewährleistungen übernommen. Dies gilt auch, wenn der Auftraggeber keine ausreichenden Vorkehrungen für die Zugänglichkeit bzw. Erreichbarkeit der zu reinigenden Flächen trifft.
Bei berechtigten Mängelrügen ist die D.P. Service Gebäudereinigung unter Ausschluss der Rechte des Auftraggebers vom Vertrag zurückzutreten oder das Entgelt herabzusetzen, zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn als das die D.P. Service Gebäudereinigung auf Grund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist. Der Auftraggeber hat der D.P. Service Gebäudereinigung eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Grundsätzlich sind Beanstandungen vom Auftraggeber binnen drei Tagen gerechnet ab Durchführung der Leistung schriftlich gegenüber der D.P. Service Gebäudereinigung anzuzeigen.
Schadenersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen eines Mangels kann der Auftraggeber erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Das Recht des Auftraggebers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.
Die D.P. Service Gebäudereinigung haftet unabhängig von den nachfolgenden Haftungsbeschränkungen nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung ihrerseits, ihren gesetzlichen Vertretern oder ihren Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist der D.P. Service Gebäudereinigung, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.
Die D.P. Service Gebäudereinigung haftet auch für Schäden, die sie durch einfache fahrlässige Verletzung solcher vertraglicher Verpflichtungen verursacht, deren Erfüllungen die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut oder vertrauen darf. Das gleiche gilt, wenn dem Auftraggeber Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen. Die D.P. Service Gebäudereinigung haftet jedoch nur, soweit Schäden in typischerweise mit dem Vertrag verbunden vorhersehbar sind. Eine weitergehende Haftung der D.P. Service Gebäudereinigung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruches ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung. Insoweit die Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungshilfen.
§ 5 Aufmass
Die der Abrechnungen zugrunde liegenden Maße sind gemäß den Richtlinien für Vergabe und Abrechnungen des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereinigerhandwerks zu ermitteln. Falls der Auftraggeber der Ermittlungen nicht unverzüglich widerspricht gelten die Maße als anerkannt. Stellt eine Vertragspartei fest, dass die zugrunde gelegten Maße nicht richtig sind, gelten die von Auftraggeber und Auftragnehmer gemeinsam neu festgestellten Maße nur für zukünftige Abrechnungen. Erstattungen oder Nachforderungen für die Vergangenheit sind ausgeschlossen.
§ 6
Die im Angebot festgelegten Preise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt des Abgabe des Angebotes geltend gemachten tariflichen und gesetzlichen, insbesondere sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Bestimmungen. Bei deren Änderungen ändern sich auch die Preise entsprechend. Die angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
§ 7
Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen der D.P. Service Gebäudereinigung nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
Bei Verträgen auf wiederkehrende Leistungen im Rahmen eines kontinuierlichen Reinigungsauftrages stellt die D.P. Service Gebäudereinigung Ihre Leistung jeweils zum 15. des laufenden Monats dem Vertragspartner in Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist vom Vertragspartner binnen 15. Tage ohne Abzug zu Zahlung fällig.
Die D.P. Service Gebäudereinigung ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmung des Vertragspartners Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und wird den Vertragspartner über die Art der folgenden Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinse entstanden, so ist sie berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
Eine Zahlung gilt dann als erfolgt, wenn die D.P. Service Gebäudereinigung über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
Mahnungen werden dem Vertragspartner mit 10,00 Euro in Rechnung gestellt. Gerät der Vertragspartner in Verzug, so ist das Unternehmen berechtigt, ab dem betreffenden Zeitpunkt Zinsen zu berechnen.
Der Vertragspartner ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftigt festgestellt wurden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Vertragspartner jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.
§ 8 Sicherheitseinbehalt
Das Recht des Auftraggebers, Sicherheitsbeträge für die Fertigstellung der vertraglichen Leistungen oder eventuelle Gewährleistungsansprüche einzubehalten, ist ausgeschlossen.
§ 9 Vertragsbeginn, Vertragsänderung, Kündigung bei Dauerschuldverhältnissen
Der Vertrag ist von dem Zeitpunkt an verbindlichen, zu dem Auftraggeber die schriftliche Auftragsbestätigung zugeht. Soweit nichts anderes vereinbart ist. Läuft der Vertrag ein Jahr. Wird er nicht drei Monate vor Vertragsablauf per Einschreiben gekündigt, so verlängert sich die Vertragszeit jeweils um ein Jahr. Wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, so ist jede Partei berechtigt, ihn mit einer Frist von drei Monate zum Ende des Jahres zu kündigen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
Im Falle vorzeitiger unberechtigter Kündigung durch den Vertragspartner hat die D.P. Service Gebäudereinigung Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 25% der Nettoumsätze des Restlaufzeit des Vertrages ab Kündigungszeitpunkt zzgl. der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer, es sei denn, der Vertragspartner weist einen geringeren Schaden nach. Der D.P. Service Gebäudereinigung steht es frei, im Einzelfall einen höheren Schaden gegenüber dem Vertragspartner geltend zu machen.
Ist der Vertragspartner trotz zweier erfolgter Mahnungen durch das Unternehmen mehr als 4 Wochen in Zahlungsverzug, hat die D.P. Service Gebäudereinigung das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Die D.P. Service Gebäudereinigung hat in diesem Falle einen Schadensersatzanspruch in dem eben genannten Umfang.
Das Recht beider Parteien, den Vertrag außerordentlich gemäß § 314 BGB zu kündigen, bleibt unberührt.
§ 10 Abwerbeverbot
Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Vertragszeit oder im Falle einer Kündigung, das von der D.P. Service Gebäudereinigung eingesetzte Personal nicht anzuwerben.
§ 11 Gerichtsstand
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist im vollkaufmännischen Geschäftsverkehr und im Geschäftsverkehr im Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen der Satz der D.P. Service Gebäudereinigung Düsseldorf.
§ 12 sonstiges
Nebenabreden, Vorbehaltungen, Ergänzungen und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung beider Vertragspartner.
Sollte einer der Bestimmungen dieser Lieferbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein, so sind sich die Parteien einig, diese durch eine wirksame oder durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung zwischen den Parteien am nächsten kommt. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen wird hiervon nicht berührt.